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Fahrrad-Kilometergeld, Heft 1/2008

BBi 2008, 3 Heft 1 v. 5.1.2008

Die Kosten der beruflichen Nutzung eines privaten Fahr-rades können mit dem amtlichen Satz für die ersten fünf Kilometer, also mit 0,24 Euro pro Kilometer angesetzt werden. Diese Schätzung ist jedoch mit € 480,- im Jahr (also für 2.000 km) begrenzt. Anstelle des Kilometergeldes können auch die tatsächlichen Werbungskosten nachgewiesen werden (Wartungserlass 2007 zu den LSt-Richtlinien 2002, Rz Randzahl 356a).

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