Die Kosten der beruflichen Nutzung eines privaten Fahr-rades können mit dem amtlichen Satz für die ersten fünf Kilometer, also mit 0,24 Euro pro Kilometer angesetzt werden. Diese Schätzung ist jedoch mit € 480,- im Jahr (also für 2.000 km) begrenzt. Anstelle des Kilometergeldes können auch die tatsächlichen Werbungskosten nachgewiesen werden (Wartungserlass 2007 zu den LSt-Richtlinien 2002, Rz Randzahl 356a).
Anmerkung

