Zur Barbewegungsverordnung BGBl II Nr. 441/2006 (Verpflichtung, die Bareingänge und Barausgänge täglich aufzuzeichnen) hat das BMF in einer Information vom Dezember 2007 unter dem Titel „Erleichterungen“ weitere Erläuterungen
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veröffentlicht. Daraus einige Punkte:

