Am 28.12.2007 wurde das Abgabensicherungsgesetz 2007 veröffentlicht (BGBl I Nr. 99/2007) . Daraus einige wichtige Punkte:
Grund und Bodenrücklage
Wurde beim „Verlassen“ der Gewinnermittlung gem. § 5 EStG (nicht mehr rechnungslegungspflichtig nach UGB und damit auch nicht nach Steuerrecht) eine Grund und Boden-Rücklage gebildet, muss der Antrag dazu in der Steuererklärung des Übergangsjahres gestellt werden.

