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Steuerfreie Einkünfte, Heft 11/2008

BBi 2008, 3 Heft 11 v. 12.11.2008

Einkommensteuerpflichtig sind nur Einkünfte, die unter eine der sieben Einkunftsarten gem. § 2 Abs. 3 EStG fallen. Daher sind Vermögenszugänge, die nicht darunter fallen oder die ausdrücklich im Gesetz als nicht steuerbar bezeichnet werden (zB die Leistungen gem. § 26 EStG wie Fahrtkostenvergütungen, Kilometer-, Tages- und Nächtigungsgelder etc.) nicht einkommensteuerpflichtig. Im Wartungserlass 2008/1 zu den EStR 2000 wurden einige neue Aussagen insbesondere zu verliehenen Preisen getätigt, die nachfolgend dargestellt werden:

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