Am 20. 10 2008 wurde folgende Änderung des EStG und UStG veröffentlicht (BGBl I Nr. 132 und 133/2008):
Einkommensteuergesetz
Die bisher bis 31.12.2008 befristete Steuerfreiheit von Reiseaufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten bzw. Montage- und Servicetätigkeiten wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Damit können Fahrtkostenvergütungen auch für Fahrten zu einer Baustelle bzw. einem Einsatzort, die unmittelbar von der Wohnung des Arbeitnehmers aus angetreten werden, steuerfrei ausbezahlt werden (§ 3 Abs. 1

