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Dachreparatur als Instandsetzungaufwand, Heft 10/2008

BBi 2008, 3 Heft 10 v. 3.10.2008

Instandsetzungsaufwendungen an Wohngebäuden sind sowohl im betrieblichen Bereich als auch im Bereich Vermietung und Verpachtung auf 10 Jahre verteilt abzusetzen (§ 4 Abs. 7 bzw. § 28 Abs. 2 EStG). Im betrieblichen Bereich sind jedoch Dienstnehmerwohnungen ausgenommen. Zum Unterschied zu den Instandhaltungsaufwendungen erhöhen die Instandsetzungsaufwendungen den Nutzungswert des Gebäudes oder verlängern die Nutzungsdauer wesentlich. Sie zählen jedoch nicht zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes.

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