Rückdeckungsversicherungen sind Lebensversicherungen, die ein Arbeitgeber als Ansparmodell auf das Leben von Arbeitnehmern abschließt. Diese Versicherungen dienen der finanziellen Absicherung von künftigen Abfertigungs- und Pensionszahlungen. Nur der Arbeitgeber ist aus der Versicherung unmittelbar berechtigt und verpflichtet. Der versicherte Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch gegen das Versicherungsunternehmen.

