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Strafen im Steuerrecht, Heft 10/2008

BBi 2008, 1 Heft 10 v. 3.10.2008

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Strafen, Schmier- und Bestechungsgelder nicht zu abzugsfähigen Betriebsausgaben oder Werbungskosten führen. Im folgenden Beitrag werden dazu die wichtigsten Bestimmungen aus den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) kurz dargestellt.

Nichtabzugsfähige Schmier- und Bestechungsgelder und Verbandsgeldbußen (EStR 2000, Rz 4840 ff)

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