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Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen , Heft 10/2008

BBi 2008, 2 Heft 10 v. 3.10.2008

Rückdeckungsversicherungen sind Lebensversicherungen, die ein Arbeitgeber als Ansparmodell auf das Leben von Arbeitnehmern abschließt. Diese Versicherungen dienen der finanziellen Absicherung von künftigen Abfertigungs- und Pensionszahlungen. Nur der Arbeitgeber ist aus der Versicherung unmittelbar berechtigt und verpflichtet. Der versicherte Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch gegen das Versicherungsunternehmen.

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