Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Strafen, Schmier- und Bestechungsgelder nicht zu abzugsfähigen Betriebsausgaben oder Werbungskosten führen. Im folgenden Beitrag werden dazu die wichtigsten Bestimmungen aus den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) kurz dargestellt.
Nichtabzugsfähige Schmier- und Bestechungsgelder und Verbandsgeldbußen (EStR 2000, Rz 4840 ff)

