Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 - Nach dem in diesem Gesetz enthaltenen Entwurf eines EU-Verschmelzungsgesetzes (derzeit im Parlament, Beschlussfassung lt. EU-Vorgabe bis spätestens 15.12.2007) sollen grenzüberschreitende Verschmelzungen (z.B. Fusion einer österreichischen GmbH oder AG mit einer Kapitalgesellschaft aus dem EU-Ausland) ab 2008 möglich werden.

