Anschaffungen von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens werden häufig gegen Ende des Wirtschaftsjahres, also oft zwischen Weihnachten und Neujahr, vorgenommen. Manchmal, um den Investitionsplan zu erfüllen und häufig, um noch steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können (z.B. die Investitionszuwachsprämie vergangener Jahre oder die vorzeitige Abschreibung ersatzbeschaffter Wirtschaftgüter und jetzt neu: den Freibetrag für investierte Gewinne). Auch die noch im alten Wirtschaftsjahr absetzbare Halbjahres-AfA spielt bei größeren Investitionen eine Rolle.
