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Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes (Budgetbegleitgesetz 2007, Heft 6/2007

BBi 2007, 2 Heft 6 v. 6.6.2007

Streichung der Befreiung für Schlachthöfe
(§ 2 Abs. 5 KStG)

Die Streichung des Begriffes “Schlachthöfe" als hoheitliche Tätigkeit und somit aus der Steuerbefreiung soll der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen dienen, da mittlerweile viele Schlachthöfe auch von privaten Unternehmen betrieben werden.

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