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Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes, Heft 4/2007

BBi 2007, 4 Heft 4 v. 6.4.2007

Hauptwohnsitzbefreiung bei Spekulationseinkünften

Ein Abgabepflichtiger hatte seinen Hauptwohnsitz in der E.-Gasse bis 12.6.1996 und veräußerte dann am 25.6.1997 - noch innerhalb der Spekulationsfrist - diese Wohnung mit Gewinn. Seitens des Finanzamtes wurde daher der Überschuss der Spekulationsbesteuerung unterzogen.

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