Spenden aller Art sind gem. § 20 EStG grundsätzlich nicht abzugsfähig, weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten oder als Sonderausgaben. Eine Ausnahme von
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diesem Abzugsverbot besteht gem. § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG für Spenden an bestimmte Institutionen, wie z.B. an Universitäten, Forschungsförderungsfonds, juristische Personen mit Forschungs- oder Lehraufgaben oder auch Museen.
