Das mit 1.1.2007 in Kraft getretene Unternehmensgesetzbuch (UGB) enthält im § 14 UGB die Bestimmung, dass
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bestimmte Daten des Unternehmens nicht nur auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen, sondern auch auf Websites und auf E-Mails aufscheinen müssen (Impressum). Zu diesen Daten zählen
