Die steuerlichen AfA-Sätze für Betriebsgebäude sind im § 8 Abs. 1 EStG gesetzlich festgelegt. Der „Normalsatz“ für Betriebsgebäude beträgt 3 %, für Verwaltungs- und Wohngebäude im Betriebsvermögen 2 %, für Gebäude von Banken und Versicherungsgesellschaften 2,5 % (bzw. ebenfalls 3 %). Diese Sätze gelten auch für gebrauchte Gebäude. Höhere AfA-Sätze erfordern einen Nachweis durch ein Gutachten.
