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Betriebsgebäude und Nutzungsdauer, Heft 3/2007

BBi 2007, 1 Heft 3 v. 6.3.2007

Die steuerlichen AfA-Sätze für Betriebsgebäude sind im § 8 Abs. 1 EStG gesetzlich festgelegt. Der „Normalsatz“ für Betriebsgebäude beträgt 3 %, für Verwaltungs- und Wohngebäude im Betriebsvermögen 2 %, für Gebäude von Banken und Versicherungsgesellschaften 2,5 % (bzw. ebenfalls 3 %). Diese Sätze gelten auch für gebrauchte Gebäude. Höhere AfA-Sätze erfordern einen Nachweis durch ein Gutachten.

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