Der 2.Wartungserlass 2006 zu den ESt-Richtlinien trifft einige Aussagen zur bilanziellen Behandlung der Anschaffungskosten von Websites (Homepages) und von Domain-Adressen.
Homepage
Die Kosten einer selbst erstellten Homepage fallen unter das Aktivierungsverbot des § 4 Abs. 1 EStG. Wurde die Homepage extern erstellt, dann sind diese Anschaffungskosten zu aktivieren. Die Nutzungsdauer dieses abnutzbaren Anlagegutes kann im Hinblick auf die Aktualisierungserfordernisse und den technischen Fortschritt mit drei Jahren angenommen werden. Die laufende Wartung der Homepage gilt als Erhaltungsaufwand, eine wesentliche Verbesserung oder Erweiterung führt wiederum zu einem aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand, der ebenfalls auf drei Jahre abzuschreiben ist (EStR 2000, Rz 516a).
