Kein Arbeitszimmer bei Vortragstätigkeit
Ein Steuerpflichtiger beantragte die Absetzbarkeit der Kosten eines Arbeitszimmesr im Rahmen seiner ausgeübten Tätigkeit als Vortragender am BFI, da die Vorbereitungszeit im Arbeitszimmer mehr Zeit in Anspruch nimmt als die eigentliche Vortragstätigkeit. Diese Ansicht wurde auch vom UFS Wien geteilt.
