Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde die Regelung des § 4 Abs. 12 EStG eingeführt. Werden ursprünglich vom Gesellschafter geleistete Einlagen (Außenfinanzierung) von der Körperschaft wieder rückgezahlt, liegt nach dieser Bestimmung ein Veräußerungstatbestand vor, der jedoch unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ist. Dazu ist auch ein umfangreicher Einlagenrückzahlungserlass (AÖFV 88/1998) ergangen. Auf die steuerliche Behandlung dieser Rückzahlungen wird im Folgenden eingegangen.
