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Instandhaltungsrücklage nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Heft 1/2007

BBi 2007, 2 Heft 1 v. 5.1.2007

Bei Eigentumswohnungen werden mit den Betriebskosten auch Beiträge zur Dotierung der Instandhaltungsrücklage nach § 31 Wohnungseigentumsgesetz 2002 vorgeschrieben. Diese Rücklage dient zur Vorsorge für künftige Aufwendungen (z.B. zur Bezahlung von Reparaturen). Wie sind diese Beiträge zu behandeln, wenn eine Eigentumswohnung vermietet wird?

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