Bei Eigentumswohnungen werden mit den Betriebskosten auch Beiträge zur Dotierung der Instandhaltungsrücklage nach § 31 Wohnungseigentumsgesetz 2002 vorgeschrieben. Diese Rücklage dient zur Vorsorge für künftige Aufwendungen (z.B. zur Bezahlung von Reparaturen). Wie sind diese Beiträge zu behandeln, wenn eine Eigentumswohnung vermietet wird?
