Kündigung des Erbschaftssteuerabkommens Österreich/Deutschland - Da die österreichische Erbschaftssteuer mit 31.7.2008 ausläuft, hat Deutschland das bestehende Abkommen aus dem Jahre 1955 per 31.12.2007 gekündigt. Dieses Abkommen sieht z.B. vor, dass unbewegliches Nachlassvermögen (also Liegenschaften) nur in dem Staat besteuert wird, in dem das Vermögen liegt. Ohne dieses Abkommen könnte es vom Lagestaat und vom Wohnsitzstaat des Erblassers, also zweifach besteuert werden.
