Arbeitszimmer einer Opernsängerin
Eine Opernsängerin (Mitglied der Wiener Staatsoper) machte Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend. Diese wurden vom Finanzamt nicht anerkannt, da bei einer Opernsängerin der Auftrittsort als Mittelpunkt der Tätigkeit anzusehen ist und nicht das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer.
