Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008. Derzeit liegt ein Entwurf zur Begutachtung vor. Mit diesem Gesetz soll die Abschlussprüfungsrichtlinie der EU umgesetzt werden. Vorgesehen sind u.a. die Ausdehnung von Ausschlussgründen auf das „Netzwerk“ des Abschlussprüfers und auch die Anhangsangabe der Gesamthonorare, die vom Abschlussprüfer berechnet wurden. Der Abschlussprüfer darf zwei Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit keine leitende Stellung im geprüften Unternehmen einnehmen (Cooling-off Period). Auch die Größenklassen der Kapitalgesellschaften sollen geändert werden (kleine Kapitalgesellschaften: bis 4,4 Mill. Euro Bilanzsumme, 8,8 Mill. Umsatzerlöse, wie bisher 50 Arbeitnehmer).
