Seit Jänner 2007 gelten neue Förderungsrichtlinien des BMWA für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Von den betroffenen vier Förderungsvarianten (Top-Tourismusförderung, Jungunternehmerförderung, Haftungen für die Tourismuswirtschaft und ERP-Tourismuswirtschaft) schildern wir in dieser Ausgabe die erste Variante, wobei die restlichen Varianten in den folgenden Ausgaben erläutert werden. Informationen auf der Homepage des BMWA www.bmwa.gv.at , Hotline 0810-013571, auf der Homepage der Wirtschaftskammer www.wko.at und bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) www.oeht.at , bei der auch die Anträge einzureichen sind (ausgenommen Landesförderungen).
