Ab 2005 müssen Lageberichte mit wesentlich erweiterten Inhalten erstellt werden (Rechnungslegungsgesetz 2004):
Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens (Kennzahlen der Vermögens- und Kapitalstruktur, Rentabilitätskennzahlen und die Geldflussrechnung, Forschung und Entwicklung)