vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitszimmer eines Betriebsarztes, Heft 8/2006

BBi 2006, 1 Heft 8 v. 7.8.2006

Bei einem Betriebsarzt liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit dort, wo er seiner betriebsärztlichen Untersuchungs- und Betreuungstätigkeit nachgeht und nicht in seinem häuslichen, für administrative Arbeiten verwendeten Arbeitszimmer. Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind daher nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig (UFS vom 27.2.2006, GZ RV/0453-W/04).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!