Mit Beharrungsbeschluss vom 12.7.2006 wurde im Nationalrat das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde u.a. die Steuerfreiheit der den freien Dienstnehmern vergüteten Reisekosten gesetzlich festgelegt. Im § 49 Abs 3 Z 1 ASVG wurde folgender Satz eingefügt:
"§ 26 des Einkommensteuergesetzes 1988 ist sinngemäß auch auf Vergütungen, die Versicherten nach § 4 Abs. 4 gezahlt werden, anzuwenden".
