Versendung von E-Mails - Seit 1.3.2006 sind Telefonanrufe, Faxe und E-Mail zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers unzulässig. (§ 107 TKG 2003). Hier nochmals die Möglichkeiten der erlaubten Zusendung von E-Mails:
Vorherige Zustimmung des Empfängers: an keine bestimmte Form gebunden, schriftlich, mündlich oder per E-Mail möglich. Bei genauer Präzisierung auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.
