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Computerprogramme im Anlagevermögen, Heft 5/2006

BBi 2006, 1 Heft 5 v. 5.5.2006

Entgeltlich erworbene Programme

Nur für „gekaufte“ Programme ist eine Aktivierung zulässig (§ 197 Abs 1 HGB bzw § 4 Abs 1 EStG). Werden Programme durch Dritte zu einem Fixpreis hergestellt, liegt ein Anschaffungsvorgang vor (entgeltlicher Erwerb) EStR 2000, Rz 630.

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