Neuerungen laut EStR 2000-Wartungserlass 2005 (GZ 010203/0662-VI/6/2005, 2.1.2006)
Veräußerungs- und Übergangsgewinne
Bei der Berechnung des nicht entnommenen Gewinnes sind einerseits Veräußerungs- und Übergangsgewinne nicht zu berücksichtigen, andererseits sind aber auch Entnahmen anlässlich einer Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung in Höhe eines Veräußerungsgewinnes und
