Ebenfalls im März 2006 wurde der Entwurf eines Gesetzes ausgesandt, das die steuerrechtlichen Gewinnermittlungsbestimmungen an das neue Unternehmensgesetzbuch anpassen soll.
Geändert werden vor allem die § 5 EStG und § 6 EStG - mit einer neuen Regelung für Grund und Boden in der Bilanz und neuen Regelung für die Bewertung von Einlagen, sowie die Bestimmungen der BAO über die Buchführungspflicht (Angleichung an die Bestimmungen des UGB).
