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Änderung der Einkommensteuerrichtlinien 2000 - „Wartungserlass 2005“ vom 2.1.2006, Heft 3/2006

BBi 2006, 2 Heft 3 v. 6.3.2006

In der Folge werden schwerpunktmäßig Aussagen zur Gewinnermittlung aus diesem Erlass dargestellt:

Verlustverrechnung (Rz 157)

Eine zu Unrecht unterbliebene Verlustverrechnung kann nicht in einem späteren Jahr nachgeholt werden (VwGH 21.01.2004, 2003/13/0093). Verluste aus negativen Enkünften gem. § 2 Abs 2a EStG (bestimmte Beteiligungsverluste), sind in den Folgejahren mit positiven Einkünften aus dieser Beteiligung frühestmöglich zu verrechnen.

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