Die Bestimmungen zur Wertpapierdeckung der steuerlichen Abfertigungs- und Pensionsrückstellung sind in den §§ 14 Abs. 5 und 14 Abs. 7 Z 7 EStG geregelt. Diese wurden nun mit Erkenntnis vom 06.10.2006 vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben (BGBl 155/2006 vom 08.11.2006), weil diese bisherige Regelung den Arbeitnehmern keine endgültige Besicherung ihrer (künftigen) Ansprüche gewährleistet.
