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Die elektronische Bilanz, Heft 11/2006

BBi 2006, 1 Heft 11 v. 6.11.2006

Nach der Information des BMF vom 29.9.2006 wird es erstmals für Jahresabschlüsse 2006 möglich sein, den Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Bisher können bzw. Müssen zwar alle Steuererklärungen elektronisch übermittelt werden, der Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung, Geschäftsbericht, Treuhandbericht) selbst musste bzw. muss dem Finanzamt in Papierform übermittelt werden (§ 44 Abs. 1 und 2 EStG).

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