Zufluss von Geschäftsführerbezügen bei einer in Sanierung befindlichen GmbH
Geschäftsführerbezüge sind gem. § 19 Abs.1 EStG dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über diese tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Ist der
Seite 3
Zufluss von Geschäftsführerbezügen bei einer in Sanierung befindlichen GmbH
Geschäftsführerbezüge sind gem. § 19 Abs.1 EStG dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über diese tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Ist der
Seite 3
