Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2005 wurden die Regeln über die Behandlung des „Sanierungsgewinnes“ im § 36 EStG ab 2006 neu geregelt und für natürliche Personen erleichtert (Einbeziehung des Privatkonkurses und Wegfall der Voraussetzungen der Sanierungsgewinnkriterien).
