Bis 2002 bestand für Produktionsbetriebe kein Vergütungsanspruch für jene Energie, die zum Beheizen eines Büro-, Verwaltungs-, Lager- oder Fabriksgebäudes verwendet wurde. Ab 2002 sind auch Dienstleistungsbetriebe vergütungsberechtigt, bei denen ein Großteil der Energieaufwendungen der Wärmegewinnung (Heizung) dient.
