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Energieabgabenvergütung, Heft 10/2006

BBi 2006, 1 Heft 10 v. 6.10.2006

Bis 2002 bestand für Produktionsbetriebe kein Vergütungsanspruch für jene Energie, die zum Beheizen eines Büro-, Verwaltungs-, Lager- oder Fabriksgebäudes verwendet wurde. Ab 2002 sind auch Dienstleistungsbetriebe vergütungsberechtigt, bei denen ein Großteil der Energieaufwendungen der Wärmegewinnung (Heizung) dient.

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