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Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben, Heft 10/2006

BBi 2006, 1 Heft 10 v. 6.10.2006

Nach einer Betriebsaufgabe anfallende Kreditzinsen sind unter folgenden Voraussetzungen als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig (Verluste gem. § 32 Z 2 EStG).

Die Verbindlichkeiten dürfen nicht der Finanzierung von ins Privatvermögen überführten Gegenständen gedient haben (z.B. Bankkredit für ein jetzt privat genutztes Gebäude).

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