Mit der Novelle zum KöSt-Gesetz BGBl I Nr 2004/180 wurde die Behandlung von Auslandsbeteiligungen, soweit „internationale Schachtelbeteiligungen“ vorliegen, neu geregelt.
Eine „internationale Schachtelbeteiligung“ liegt vor, wenn eine inländische steuerpflichtige Körperschaft (z.B. eine GmbH) an einer vergleichbaren ausländischen Körperschaft mit mindestens 10 % und mindestens ein Jahr lang (ununterbrochen) beteiligt ist.
