Aus dem Erlass des BMF vom 13. Juli 2005 (Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien):
Grundsätze (Rz 1561)Rechnungen können, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt, auch auf elektronischem Weg übermittelt werden. Diese Zustimmung kann auch stillschweigend durch tatsächliche Anwendung dieser Verfahrensweise durch die Beteiligten erfolgen.
