Die Regierungsvorlage zum neuen Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG) wurde am 5.7.2005 im Parlament eingebracht. Mit diesem kommenden Gesetz wird die bereits seit Jahren angekündigte Reform des Handelsgesetzbuches durchgeführt. Das HGB wird künftig Unternehmensgesetzbuch heißen. Aus dem Begriff des „Kaufmannes“ wird ein einheitlicher Unternehmerbegriff und - für alle im Rechnungswesen Tätigen wichtig - die Buchführungsbestimmungen des Handelsrechts werden geändert. Das Handelsrechts-Änderungsgesetz wird im Herbst 2005 im Parlament behandelt und vermutlich auch noch 2005 beschlossen. Über die endgültige Fassung werden wir nach Gesetzwerdung berichten.
