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Altersteilzeitvereinbarungen, Heft 8/2005

BBi 2005, 1 Heft 8 v. 3.8.2005

Das Finanzministerium hat seine Meinung über die Behandlung der Altersteilzeitkosten geändert. In der neuen Randzahl 2441a der EST-Richtlinien vertritt das Ministerium jetzt den Standpunkt, dass hinsichtlich des „Stundenguthabens“ des Arbeitnehmers (tatsächliche Arbeitszeit höher als das reduzierte Entgelt) eine Verbindlichkeit und keine Rückstellung zu passivieren ist.

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