Seit 01.10.2001 haben Männer ab dem 56. und Frauen ab dem 51. Lebensjahr Anspruch auf Altersteilzeit, sofern sie innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens 15 Jahre arbeitslosenversichert waren (§ 27 Abs 2 AlVG).
Seit 01.10.2001 haben Männer ab dem 56. und Frauen ab dem 51. Lebensjahr Anspruch auf Altersteilzeit, sofern sie innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens 15 Jahre arbeitslosenversichert waren (§ 27 Abs 2 AlVG).
