Der Wartungserlass des BMF vom 22.3.2005 enthält u.a. in den Randzahlen 2394 a bis d einige Aussagen zur steuerlichen Behandlung dieser Wirtschaftsgüter:
Begriff:CO2-Emissionszertifikate gewähren dem Inhaber das Recht, pro Zertifikat eine Tonne CO2 pro Kalenderjahr zu emittieren. Nicht verbrauchte Zertifikate können an Dritte frei veräußert werden. Erfolgte ein höherer CO2-Ausstoß, müssen die erforderlichen Zertifikate am Markt zugekauft werden. Ein gewisses Kontingent wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den betroffenen Unternehmen unentgeltlich zugeteilt.
