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Ungebrauchte und gebrauchte Wirtschaftsgüter, Heft 5/2005

BBi 2005, 3 Heft 5 v. 3.5.2005

Die 10 %ige Investitionszuwachsprämie (letztmalig für 2004 möglich) kann bekanntlich nur von ungebrauchten, körperlichen, beweglichen Wirtschaftsgütern in Anspruch genommen werden.

Ausstellungsstücke bzw Wirtschaftsgüter im Probebetrieb gelten als ungebraucht.

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