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Wegfall der Trinkgeldbesteuerung, Heft 3/2005

BBi 2005, 1 Heft 3 v. 3.3.2005

Vorgesehen ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes mit einer neuen Befreiungsbestimmung (§ 3 Abs 1 Z 16a EStG). Alle von dritter Seite (also vom Konsumenten) freiwillig an Arbeitnehmer gewährten Trinkgelder werden zur Gänze lohnsteuer- bzw einkommensteuerfrei gestellt. Das gilt allerdings nicht, wenn den Arbeitnehmern „auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen die direkte Annahme von Trinkgeldern untersagt ist“.

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