vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GSVG-BEFREIUNG für Kleinstunternehmer, Heft 12/2005

BBi 2005, 2 Heft 12 v. 3.12.2005

Kleine Gewerbebetreibende, deren steuerpflichtige Jahreseinkünfte 2005 aus der gewerblichen Tätigkeit nicht höher als € 3.881,52 betragen und deren Umsatz € 22.000 nicht überschreitet, können sich auf Antrag von der Pensions- und Krankenversicherung nach dem GSVG befreien lassen. Der Antrag für 2005 muss jedoch bei der SV-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft bis spätestens 31.12.2005 gestellt werden. In den letzten 5 Jahren darf nur maximal für 12 Monate GSVG-Versicherungspflicht bestanden haben. Personen über 57 Jahre dürfen in den letzten fünf Jahren obige Geringfügigkeitsgrenzen nicht überschritten haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!