Zusendung elektronischer Post - Änderung des Telekommunikationsgesetzes vom 18.11.2005 BGBl I Nr. 133/2005. Ab 1.3.2006 ist die Zusendung elektronischer Post (also vor allem E-mails, aber auch SMS, Faxe und auch Telefonanrufe) ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn die Zusendung als Direktwerbung erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist (§ 107 Abs. 2 TKG).
