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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 12/2005

BBi 2005, 4 Heft 12 v. 3.12.2005

Zusendung elektronischer Post - Änderung des Telekommunikationsgesetzes vom 18.11.2005 BGBl I Nr. 133/2005. Ab 1.3.2006 ist die Zusendung elektronischer Post (also vor allem E-mails, aber auch SMS, Faxe und auch Telefonanrufe) ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn die Zusendung als Direktwerbung erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist (§ 107 Abs. 2 TKG).

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