vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anschlussreparaturen und Schönheitsreparaturen, Heft 11/2005

BBi 2005, 1 Heft 11 v. 3.11.2005

Wird ein sanierungsbedürftiges Gebäude erworben und „anschaffungsnahe“ instandgesetzt, liegen im Allgemeinen keine sofort abzugsfähigen Reparaturaufwendungen vor. Solche im Anschluss an den Gebäudeerwerb getätigten Instandsetzungsaufwendungen gelten als Anschaffungsnebenkosten und müssen gemeinsam mit dem Kaufpreis aktiviert und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abgeschrieben werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!